Havarie auf der Kläranlage: Fazit aus den Anfragen der CDU-Stadtratsfraktion

26.10.2019

Die Auswertung der umfangreichen Antworten auf die von der CDU-Stadtratsfraktion gestellten Anfragen zur Havarie in der Kläranlage veranlasst uns zu folgendem Fazit:

Die Wiederinbetriebnahme des Faulbehälters 1 war nach einer Stilllegungszeit von ca. 18 Monaten aus betrieblicher Sicht richtig und notwendig.  Jedoch ist dies ohne umfangreiche Funktionsprüfung aller Leitungssysteme und Schiebereinrichtungen erfolgt.

Auslöser des Auslaufens des Behälters war eine nicht montierte Zugstange, die das Kollabieren der Rohrverbindung verhindert hätte. In der 18-monatigen Stilllegungsphase waren div. Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt worden. Unter anderem wurden auch elektrische Schieber eingebaut, die allerdings – warum auch immer – nicht angeschlossen waren. Diese hätten das Auslaufen stoppen können, ebenso wie vorhandene manuelle Schieber, die allerdings durch den Umbau nur noch vom Keller aus bedienbar waren. Der lief ja aber voll und war nicht betretbar.

Wer, wann, woran gearbeitet hat, wurde gar nicht oder mangelhaft protokolliert. Eine Qualitätssicherung fand und findet bis heute nicht statt. Fehler können immer passieren – das ist menschlich. Es ist jedoch Aufgabe der Betriebsleitung durch Steuerung der Betriebsabläufe z.B. mit einem 4-Augenprinzip, detaillierter Protokollierung und sorgfältiger Qualitätskontrolle Fehler zu vermeiden bzw. zu erkennen bevor diese zur Katastrophe führen. Dies ist hier in fahrlässiger Weise unterblieben. Es handelt sich aus unserer Sicht um ein Führungs- und Organisationsversagen.

Für die CDU-Stadtratsfraktion ist es daher fraglich, ob unter den vorgenannten Gründen eine Entlastung des Betriebsleiters erfolgen kann. Um zukünftig bessere Betriebsabläufe zu gewährleisten fordern wir eine Zertifizierung des Eigenbetriebes z. B. gem. ISO-Norm oder TSM, so wie es auch bei den Stadtwerken Verden bereits eingeführt ist.